Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Herzlichen Dank für dein Interesse an einer Reise von fins-tours sa. Die nachfolgenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (nachfolgend AVRB) sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen dir und fins-tours sa. Die AVRBs sind online unter www.fins-tours.ch abrufbar. Mit deiner definitiven Buchungszusage stimmst du diesen zu.

1.1          Vertragsabschluss

Mit Eintreffen deiner schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung (z.B. Brief, E-Mail, SMS, WhatsApp, Facebook, Instagram, etc.) kommt zwischen dir und fins-tours sa ein Vertrag zustande. Die AVRBs sind Bestandteil des Vertrages zwischen dir und fins-tours sa. Falls du weitere Reiseteilnehmer/innen anmeldest, so hast du für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für deine eigenen Verpflichtungen einzustehen. Fins-tours sa hat das Recht, innert angemessener Frist eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

1.2          Vertragspartei

Diese AVRBs finden auf alle von fins-tours sa im eigenen Namen angebotenen Leistungen Anwendung. Werden dir Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen (Nur-Flüge, Mietwagen, Fährpassagen, Pauschalreisen, Ausflüge) vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen.

1.3          Namensangaben

Bei der Buchung sind alle Vor- und Familiennamen sowie Geburtsdaten aller Reisenden gemäss dem offiziellen Reisedokument (Identitätskarte, Pass, Personalausweis) anzugeben. Wir weisen darauf hin, dass Fluggesellschaften und andere Leistungserbringer dich und Mitreisende von den Leistungen ausschliessen können oder die Einreise in ein Land oder der Transit verweigert werden kann, wenn die Namen auf den Reisedokumenten nicht mit den Personaldokumenten übereinstimmen.

1.4          Unsere Leistungen und Ausschreibungen

Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf unserer Homepage www.fins-tours.ch oder der Reiseausschreibung sowie der Reisebestätigung. Sonderwünsche deinerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle oder fins-tours sa schriftlich und vorbehaltslos bestätigt worden sind.

Unsere Leistungen beginnen in der Regel ab Flughafen oder ab Einschiffungshafen. Du bist selbst verantwortlich für das rechtzeitige Erscheinen am Abreiseort oder Treffpunkt. Berücksichtige bei deiner Planung möglich Wartezeiten an Flughäfen.

1.4.1.    Die Buchungsstelle ist nicht bevollmächtigt, dir Zusagen zu machen, welche sich nicht aus unserer Ausschreibung, unserer Homepage oder anderen Unterlagen unsererseits ergeben.

1.4.2      Wird dir von der Buchungsstelle Informationsmaterial, z.B. hoteleigene Prospekte, Tourbeschreibungen etc. zur Verfügung gestellt, welche nicht von fins-tours sa herausgegeben worden sind, verpflichten diese Informationen uns nicht. Gleiches gilt für Informationen, welche du direkt von den Leistungserbringern erhältst oder aus dem Internet, Foren, usw. beziehst.

1.4.3      Namen der ausführenden Fluggesellschaften Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind wir verpflichtet, dich über die Namen der ausführenden Fluggesellschaften zu informieren. Wir behalten uns das Recht vor, eine namentlich bezeichnete Fluggesellschaft durch eine andere Fluggesellschaft zu ersetzen. Sollte dies der Fall sein, wird dir der Name der neuen Fluggesellschaft baldmöglichst mitgeteilt.  

1.4.4.    Provisorische Reservationen

Es ist möglich, bei gewissen Leistungen provisorische Reservationen bis zu einem festgelegten Datum vorzunehmen. Wenn du bis zum festgelegten Datum (z.B. 12:00h mittags) keine definitive Zusage machst, verfällt die provisorische Reservation automatisch. Änderungen der Preise und Leistungen bleiben bis zur definitiven Buchung vorbehalten.

2.1          Preise

Der von dir zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus dem von fins-tours sa online publizierten Preis oder unseren individuell ausgearbeiteten Angeboten. Die Preise des Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes in der Ausschreibung erwähnt, in Schweizer Franken. Es sind jeweils die am Buchungsdatum gültigen Preise massgebend. Alle Preise verstehen sich, wo anwendbar, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Stand 1.4.2026) und sind Barzahlungspreise.

2.2          Bearbeitungsgebühren

Für individuelle Anpassungen von Pauschalreisen sowie für Reservationen ausserhalb von Pauschalarrangements erhebt fins-tours sa eine Bearbeitungsgebühr. CHF 60.- pro Person, maximal CHF 120.-/Auftrag werden als Bearbeitungsgebühr erhoben. Für Nur-Flug-Buchungen verrechnen wir eine Ticketgebühr von CHF 50.- pro Ticket.

2.3          Anmeldung über deine Buchungsstelle, Buchungs- und Bearbeitungsgebühren

Wenn du über deine Buchungsstelle Leistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen buchst, schliesst du den Vertrag direkt mit den betreffenden Unternehmen ab. In diesen Fällen ist fins-tours sa nicht dein Vertragspartner und nicht für die korrekte Vertragserfüllung verantwortlich. Wir machen dich darauf aufmerksam, dass deine Buchungsstelle neben den in der Ausschreibung oder dem Reisevorschlag erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservation erheben kann. Deine Buchungsstelle informiert dich entsprechend.

2.4          Anzahlung

Bei definitiver Buchung bei deiner Buchungsstelle ist gleichzeitig eine Anzahlung von mindestens CHF 300.-/Person oder max. 30% der Gesamtreisekosten zu leisten. Bei Arrangements mit Frühbucherrabatt oder bei Buchungen mit Linienflugtickets, welche sofort ausgestellt werden müssen, ist der Preis anlässlich der definitiven Auftragserteilung vor Ticketausstellung zu bezahlen.

2.5          Restzahlung

Die Zahlung des restlichen Reisepreises hat bis spätestens 31 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Buchst du die Reise weniger als 31 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag innerhalb von 3 Tagen nach dem jeweiligen Buchungseingang zu bezahlen. Ist die Restzahlung bereits zu einem früheren Zeitpunkt geschuldet, wirst du bei Angebotserstellung / Buchungsabschluss darüber informiert. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden dir die Reisedokumente nach Eingang der vollständigen Zahlung ausgehändigt oder zugestellt, jedoch nicht früher als 14 Tage vor Abreise.

2.6          Verspätete Zahlung

Trifft die vollständige Zahlung nicht rechtzeitig ein, ist fins-tours sa berechtigt, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, die Reiseleistung zu verweigern und die Annullierungskosten gemäss Ziff. 3 ff. geltend zu machen.

2.7          Falsch überwiesene Beträge

Bei falsch überwiesenem Rechnungsbetrag und infolgedessen nötiger Rückzahlung, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.- pro Überweisung verrechnet.

3.1          Allgemeines

Wenn du eine Reise absagen (annullieren) musst oder eine Änderung / Umbuchung der gebuchten Reise wünschst, musst du dies deiner Buchungsstelle schriftlich (Brief oder E-Mail) mitteilen. Bitte lasse dir den Empfang bestätigen. Massgebend zur Berechnung des Annullations- / Änderungsdatums ist der Zeitpunkt des Eintreffens deiner Nachricht bei der Buchungsstelle zu den normalen Bürozeiten; samstags, sonntags und an Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

3.2          Bearbeitungsgebühren

Fins-tours sa erhebt bei Annullierungen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.- pro Person und CHF 120.-/Auftrag. Bei Änderungen / Umbuchungen wird die Bearbeitungsgebühr nach Aufwand berechnet, jedoch mindestens CHF 60.- pro Person oder CHF 120.-/Auftrag. Hinzu kommen allfällige Telefonkosten sowie von Leistungserbringern verrechnete Kosten. Die Bearbeitungsgebühren werden in der Regel nicht durch eine allfällige Annullations-/Rückreiseversicherung gedeckt. Änderungen / Umbuchungen während der Annullationsfristen werden als Annullierung mit Neuanmeldung behandelt.

3.3          Annullationskosten

Soweit keine anderslautenden Annullationsbestimmungen (z.B. Flüge / siehe Punkt 3.3.1) vereinbart worden sind, kommt folgende Regelungen zur Anwendung.

Die Annullationskosten werden in Prozenten des Arrangementpreises verrechnet:

  • Bis 50 Tage vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises
  • 49 – 21 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
  • 20 – 8 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
  • ab 7 Tage vor Abreise oder Nichterscheinen („no-show“): 100% des Reisepreises

Sollten für andere Leistungserbringer gesonderte Annullationsbestimmungen gelten, wirst du von der Buchungsstelle bei Angebotserstellung / Buchungsabschluss entsprechend informiert.

3.3.1      Flüge

Es gelten die Annullations- und Umbuchungsbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Flüge unterliegen teils sehr strengen und Annullations- und Umbuchungsbedingungen. Je nach Fluggesellschaft und Tarifart betragen diese bis zu 100% ab Buchungszeitpunkt. Taxen und Zuschläge sind bei einigen Gesellschaften oder Tarifen nicht rückerstattbar. Es gelten die Gebühren gemäss Ziff. 3.2.

3.3.2      Ausnahmen und Sonderpreise mit sofortiger Zahlung

Von den obigen Bestimmungen (Ziff. 3 ff.) abweichende Konditionen sind bei der entsprechenden Destination oder Leistung separate auf dem Angebot und/oder Buchungsbestätigung aufgeführt. Zahlreiche vergünstigte Tarife verlangen eine umgehende Zahlung bei Buchung und sind nicht rückerstattbar. Die entsprechenden Bedingungen sind beim jeweiligen Angebot zu finden.

3.4          No-Show

Bei Nicht- oder zu spätem Erscheinen (No-Show) zum Abflug oder für Landleistungen vor Ort werden dem Passagier 100% des Arrangementpreises belastet (siehe Ziff. 3.3). Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für fins-tours sa jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere im Falle von Flugplanverschiebungen.

3.5          Ersatzreisender

Wenn du deine Reise stornieren musst, kannst du einen Ersatzreisenden benennen. Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen zu genügen und es dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anforderungen entgegenstehen. Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen und dergleichen eine Umbuchung nicht oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgenommen werden. Der Eintritt einer Ersatzperson ist in der Regel zulässig, wenn:

  • Die Ersatzperson die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa etc.) erfüllt.
  • Die anderen an deiner Reise beteiligten Unternehmen (Hotels, Fluggesellschaften etc.) diese Änderungen akzeptieren. Dies kann vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den        Flugbestimmungen scheitern.
  • Die Bearbeitungsgebühr (Ziff. 3.2) und allfällig entstehende Mehrkosten durch dich und den Ersatzreisenden übernommen werden. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haftest du und der Ersatzreisende solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Fins-tours sa orientiert dich innert angemessener Frist, ob der benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann. Benennst du den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnung, gesetzlicher Vorschriften etc. nicht teilnehmen, so gilt deine Reiseabsage als Annullierung (Ziff. 3 ff.).

3.6          Impf- und Testpflicht

Wird zum Reisezeitpunkt für die gebuchte Reise eine Impfung oder ein medizinischer Test (z.B. COVID-19 Impfung, PCR-Test etc.) für das gewünschte Zielgebiet vorausgesetzt. Falls eine Impfung oder ein medizinischer Test aus persönlichen Gründen nicht möglich ist und du deshalb die Reise nicht antreten kannst, gelten bei einer Umbuchung oder Annullation die Annullationsfristen sowie Bearbeitungsgebühren und Annullationsspesen gemäss Ziff. 3.2 und 3.3.

4.1          Änderungen vor Vertragsabschluss

Bei den auf der Homepage oder Ausschreibungen publizierten Preisen handelt es sich um Richtpreise. Über die tagesaktuellen Preise gibt dir deine Buchungsstelle Auskunft. Fins-tours sa behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preise auf der Homepage oder auf Ausschreibungen vor deiner Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert dich deine Buchungsstelle vor Vertragsabschluss.

4.2          Preisänderungen

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass fins-tours sa die Preise nach Vertragsabschluss erhöhen muss. Solche Preiserhöhungen können sich ergeben aus:

  • Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)
  • neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben, Gebühren oder Taxen (z.B.             Abflugtaxen,               Sicherheitsgebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren)
  • staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
  • Wechselkursänderungen
  • plausibel erklärbare Druckfehler /  Tippfehler Homepage

4.3          Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach deiner Buchung und vor Reisebeginn

Fins-tours sa behält sich auch in deinem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten etc.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern. Fins-tours sa bemüht sich, dir eine mindestens gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und orientiert dich so rasch wie möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

4.4          Deine Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht wird, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden

Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung des Reiseablaufes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, so hast du folgende Rechte:

a)  Du kannst die Vertragsänderungen annehmen.
b)  Du kannst innert 5 Arbeitstagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und du erhältst den bereits einbezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
c)  Du kannst uns innert 5 Arbeitstagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich bekannt geben, dass du an einer von uns vorgeschlagenen, gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen möchtest

Lässt du uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmst du der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu.

5.1          Absagegründe, welche bei dir liegen

Fins-tours sa ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn du durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass gibst. In diesem Falle werden dir die Annullationskosten gemäss Ziff. 3 ff. verrechnet sowie allfällige weitere Schadenersatzforderungen.

5.2          Mindestteilnehmerzahl

Nimmst du an einer Reise teil, für welche sich weniger als die von fins-tours sa ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat, kann die Reise bis spätestens 3 Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn abgesagt werden.

In diesem Falle bemühen wir uns, dir ein gleichwertiges Ersatzprogramm anzubieten. Ist dies nicht möglich oder verzichtest du auf die Ersatzreise, erstatten wir dir alle bereits geleisteten Zahlungen zurück.

5.3          Reiseabsage infolge unvorhergesehener Ereignisse, höherer Gewalt, Streiks

Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks können fins-tours sa zwingen, die gebuchte Reise abzusagen. Ist dies der Fall, informiert dich fins-tours sa so rasch wie möglich. Fins-tours sa orientiert sich an den Reisehinweisen des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und/oder des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie an Empfehlungen der lokalen Behörden. Sollten erwähnte Stellen von einer Reise in ein von dir gebuchtes Gebiet abraten, kannst du deine Buchung während eines bestimmten Zeitraums umbuchen, ändern oder annullieren. Bei Flügen gelten für Annullationen / Umbuchungen / Flugplan-änderungen die jeweiligen Bedingungen der Fluggesellschaften. Es können Bearbeitungsgebühren und Kosten für die Reiseversicherung entstehen.

Fins-tours sa behält sich auch in deinem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen nach Reiseantritt zu ändern, sollten unvorhergesehene Umstände dies erfordern. Dies kann der Fall sein, wenn die Änderungen z.B. auf höhere Gewalt, Naturereignisse, behördliche Massnahmen und Verspätungen von Dritten, für die fins-tours sa nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Fins-tours sa wird bemüht sein, dir angemessene Ersatzleistungen zu erbringen. Fins-tours sa ist von der Pflicht eine angemessene Ersatzleistung zu erbringen befreit, wenn der Reisemangel auf höhere Gewalt zurückzuführen ist oder die Abhilfe unverhältnismässige Aufwände und Kosten erfordert. Sollten die Programmänderungen einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betreffend, vergütet dir fins-tours sa eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und den effektiv erbrachten Dienstleistungen zurück.

Der Reisepreis kann dir nicht rückerstattet werden, solltest du eine Reise aus eigener Entscheidung abbrechen. Allfällige Mehrkosten, z.B. für den Rücktransport, gehen zu deinen Lasten.

Musst du die Reise aus zwingenden Gründen abbrechen, so hilft dir deine Buchungsstelle, der Leistungsträger vor Ort oder die Reiseleitung soweit als möglich bei der Organisation der Rückreise.

8.1          Mängel der Reise

Solltest du während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, musst du dies unverzüglich der Reiseleitung oder dem örtlichen Leistungsträger (Hotel, Autovermietung usw.) bekanntgeben. Für spätere Geltendmachung deiner Ersatzansprüche ist dies eine notwendige Voraussetzung und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Sollte die Abhilfe unverhältnismässigen Aufwand oder übermässige Kosten für fins-tours sa verursachen oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sein, darf fins-tours sa die Abhilfe verweigern. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Reisenden.

Wird innert einer der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lass dir die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung oder der Leistungsträger sind verpflichtet, den Sachverhalt und deine Beanstandung schriftlich festzuhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und dergleichen anzuerkennen.

8.2          Selbstabhilfe

Sofern innert einer der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet und es sich um keinen geringfügigen Mangel handelt, bist du berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die dadurch entstehenden Kosten werden dir im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel etc.) und gegen Beleg von fins-tours sa zurückerstattet, vorausgesetzt du hast den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziff. 8.1) verlangt. Vorbehaltlich der Regelung betreffend höhere Gewalt resp. übermässiger Aufwand und Kosten (Ziff. 6 und 8.1). Um Schwierigkeiten bei der Schadenregulierung zu vermeiden, empfehlen wir dir, sich in jedem Fall vor dem Treffen einer Entscheidung mit dem verantwortlichen Reiseveranstalter fins-tours sa in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen zu vereinbaren. Sollte die Reise aufgrund schwerwiegender Mängel nicht zumutbar sein, musst du dich unverzüglich mit fins-tours sa in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

8.3          Anmeldung von Forderungen

Sofern du Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber fins-tours sa gelten machen willst, musst du deine Beanstandung innert 30 Tagen nach Rückkehr fins-tours sa schriftlich mitteilen. Der Beanstandung sind die Bestätigungen der Reiseleitung, des Leistungsträgers oder der örtlichen Vertretung und allfällige Beweismittel beizulegen. Dein Schadenersatzanspruch erlischt bei Nichteinhalten dieser Bedingungen.

9.1          Allgemein

Fins-tours sa vergütet dir den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder deines Mehraufwandes, soweit es der Reiseleitung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

9.2          Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse

9.2.1      Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse

Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, so gelten diese Beschränkungen und Ausschlüsse zu Gunsten von fins-tours sa. Insoweit haftet fins-tours sa nur im Rahmen dieser internationalen Abkommen oder nationalen Gesetze. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (Flugverkehr, Bahnverkehr etc.).

9.2.2      Haftungsausschlüsse

Fins-tours sa haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

a)  auf Versäumnisse deinerseits vor oder während der Reise
b)  auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist.
c)  auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches fins-tours sa, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
d)  schlechte Wetterverhältnisse

9.2.3      Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen

Für Personenschäden, Tod, Körperverletzung, Erkrankung usw. während der Reise übernimmt fins-tours sa die Haftung nur, sofern diese Schäden von fins-tours sa oder einem von uns beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht worden sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen und nationale Gesetze (Ziff. 9.2.1) sowie vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen.

9.2.4      Haftungsbeschränkungen auf den doppelten Reisepreis

a)  Pauschalreisen: Bei anderen Schäden (z.B. Sach- und Vermögensschäden), die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von fins-tours sa auf maximal den zweifachen Reisepreis pro Person beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden.
b)  Bei allen anderen Leistungen ist die Haftung für sämtliche Schäden auf den doppelten Preis pro Person beschränkt.
c)  Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse aus internationalen Abkommen, nationalen Gesetzen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

9.2.5      Vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude usw.

Für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden usw. haftet fins-tours sa nicht.

9.3          Verantwortung während der Reise

Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können unter Umständen währen der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in deiner eigenen Verantwortung, ob du an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnimmst. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen (Fremdleistungen) veranstaltet. Fins-tours sa ist in diesem Falle nicht deine Vertragspartei und haftet in keinem Falle. Es handelt sich auch um Fremdleistungen, wenn du die Veranstaltungen und Ausflüge bei einem unserer Vertreter vor Ort buchst.

9.4          Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto-/Videoausrüstung, Smartphones usw.

Wir machen dich ausdrücklich darauf aufmerksam, dass du für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen, Smartphones und andere elektronische Geräte usw. selbst verantwortlich bist. In den Hotels sind Wertgegenstände usw. im Safe aufzubewahren. Du darfst diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Wertgegenständen, Foto- und Videoausrüstung, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Smartphones und anderer elektronischer Geräte usw. haftet fins-tours sa nicht.

9.5          Bus-, Bahn-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.

Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten. In diesen Fällen haftet fins-tours sa nicht. Wir raten dir dringendst, bei deiner Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

9.6          Verwirkung deiner Ansprüche

Solltest du die Mängel oder den Schaden usw. nicht nach Ziffer 8 ff. anzeigen, so verlierst und verwirkst du sämtliche Rechte, wie z.B. das Recht auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages, Schadenersatz usw. Gleiches gilt, wenn du deine Forderungen nicht innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend machst. Vorbehalten bleibt die Regelung betreffend Fluggepäck (Ziff. 9.7)

9.7          Fluggepäck

Schäden an Fluggepäck oder dessen verzögerte Zustellung ist unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadenanzeige (P.I.R) anzuzeigen. Wenn keine oder eine verspätete Schadenanzeige gemacht wird, lehnen die Fluggesellschaften in der Regel jegliche Schadenersatzforderungen ab. Werden Gepäckschäden nicht innert sieben Tagen nach Erhalt, Schäden infolge verspäteter Gepäckauslieferung nicht innert 21 Tagen nach zur Verfügungstellung des Gepäcks, angemeldet, gehst du Sie sämtlicher Rechte verlustig.

9.8          Kundengeldabsicherung

Fins-tours sa ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche (Reisegarantie) und garantiert dir die Sicherstellung deiner im Zusammenhang mit deiner Buchung einbezahlten Beträge sowie deine Rückreise. Weitere Informationen erhältst du bei deiner Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch.

9.9          Cyber-Risiken

Darüber hinaus schliesst fins-tours sa soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden ausdrücklich und vollumfänglich aus, welche dir oder Dritten insbesondere infolge von Strom- oder Energieausfällen, Cyber-Attacken, Hacker-Angriffen, Viren, Spam-Mails, Übermittlungsfehlern, technischen Fehlleistungen oder Unterbrechungen, Missbrauch / Störungen des Internets unserer Website, der auf unserer Webseite verlinkten Webseiten des Netzwerkes, der IT-Infrastruktur oder Telekommunikations-netzes, sowie Datenmissbrauch durch Dritte oder Datenverlust, entstehen.

Die Haftung für Subunternehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

10.1       Annullations- und Rückreisekostenversicherung

Wir empfehlen dir dringend den Abschluss einer Annullations- und Rückreisekostenversicherung. Im Falle eines versicherten Ereignisses übernimmt die Versicherung die Annullations- und Rückreisekosten. Wir beraten dich gerne und schliessen die passende Versicherung zur gebuchten Reise ab.

10.2       Solltest du die Reise annullieren müssen, bleibt die Prämie für die Annullationskostenversicherung geschuldet und wird nicht rückerstattet.

10.3       Auch nach Abschluss einer Annullationskostenversicherung bleibst du Schuldner / Schuldnerin der Stornierungskosten.

10.4       Bearbeitungsgebühr

Fins-tours sa weist dich ausdrücklich darauf hin, dass die Bearbeitungsgebühren nicht in jedem Fall durch die Reiseversicherung gedeckt sind. Die Informationen zur Deckung findest du auf deiner Versicherungspolice.

10.5       Zusätzliche Versicherungen

Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Deshalb empfiehlt dir fins-tours sa, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen: Flug-, Reiseunfall-, Reisekranken-, COVID-19-, Gepäckversicherung. Die erforderlichen Unterlagen erhältst du bei deiner Buchungsstelle.

11.1       Bestimmungen

11.1.1   Bestimmungen für Schweizer, EU- und EFTA-BürgerInnen

Bei Drucklegung dieser AVRBs gelten für BürgerInnen der oben erwähnten Staaten folgende Pass- und Visabestimmungen:

  • Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland: bis zum Rückreisedatum gültiger Reisepass, Schweizer Identitätskarte oder Personalausweis

Es können je nach Land besondere Gesundheitsbestimmungen bestehen, welche jederzeit ändern können. Erkundige dich vor Abreise bei den zuständigen Stellen.

11.1.2   Bestimmungen für BürgerInnen anderer Staaten

Reisende mit einer anderen Staatsbürgerschaft als unter Ziffer 11.1.1 erwähnt, sind verpflichtet, sich beim entsprechenden Konsulat / bei der entsprechenden Botschaft über die geltenden Einreise-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen zu erkundigen.

11.2       Verantwortung für die Einhaltung

Die Reisenden sind selbst für die Einhaltung der Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften im Transit- oder Bestimmungsland verantwortlich. Überprüfe vor Abreise, ob du alle notwendigen Dokumente auf dir trägst und diese über eine entsprechende Gültigkeit verfügen. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und du musst deshalb die Reise stornieren, gelten die Annullationsbestimmungen gem. Ziffer 3 ff. Fins-tours sa macht dich darauf aufmerksam, dass bei einer allfälligen Einreiseverweigerung mögliche zusätzliche Reisekosten von dir zu übernehmen sind.

12.1       Flugreise

Unsere Angebote umfassen teilweise Reisen mit Flügen des Linienverkehrs. Die von fins-tours sa angegebenen Flugtarife sind inklusive Taxen und Gebühren. Aufgrund des flexiblen Preissystems können allfällige Flugzuschläge jederzeit, auch kurzfristig, ändern. Diese werden bei Ticketausstellung berechnet. Die Flüge sind jeweils in Economy-Klasse, sofern nichts anderes vermerkt wurde. Jederzeit ändern können sich die publizierten Flugpläne, Gesellschaften und Flugzeugtypen. Mit deinen Reisedokumenten erhältst du die aktuellen Flugpläne. Allerdings können diese auch noch kurzfristig von Änderungen betroffen sein. Sitzplatzreservationen können bei einigen Fluggesellschaften auf deinen Wunsch unverbindlich vorgemerkt werden. Die Fluggesellschaften behalten sich vor, blockierte Sitzplatzreservationen, wenn nötig zu ändern.

12.2       Reisegepäck und Sondergepäck (Sportgeräte)

Das kostenlose Freigepäck wird von jeder Fluggesellschaft individuell festgelegt. Aktions- und Sondertarife haben oftmals kein Gepäck inkludiert. Die gültigen Gepäcklimiten für deine gebuchten Flüge erfährst du bei deiner Buchungsstelle und sind auf deinem elektronischen Flugticket erwähnt. Der Transport von Übergepäck und Sportgeräten ist auf den meisten angebotenen Flügen möglich. Eine Voranmeldung von Übergepäck und Sportgeräte ist zwingend notwendig. Dadurch entstehende Zusatzkosten fallen zulasten des Reisenden.

12.3       Verspätungen / Unregelmässigkeiten

Jederzeit können im Flugverkehr Verspätungen auftreten. Sei es durch Überbelastung von Flugstrassen, technischer Probleme usw. fins-tours sa hat leider keinen Einfluss darauf. Aus Erfahrung empfehlen wir die Umsteigezeiten nicht zu knapp zu bemessen oder allenfalls eine Zusatznacht am Transit-Flughafen einzuplanen. Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich nicht haftbar für entstandene Kosten durch Flugverspätungen.

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung solltest du an den unabhängigen Ombudsman für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen dir und fins-tours sa oder dem Reisebüro, bei welchem du gebucht hast, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

Die Adresse des Ombudsmans lautet:

Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, Postfach, CH-8038 Zürich / www.ombudsman-touristik.ch

14.1       Deine Daten

Deine Buchungsstelle und fins-tours sa benötigen von dir und den Mitreisenden verschiedene persönliche Daten, wie vollständige Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten, Adresse, Telefonnummern usw., zur korrekten Vertragsabwicklung. Wir unterstehen dem schweizerischen Datenschutzgesetz und verpflichten uns, deine Daten sicher aufzubewahren.

14.2       Übermittlung an Leistungsträger und Behörden

Wir werden deine Daten, soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, an die Leistungserbringer weiterleiten. Diese können sich im Ausland befinden, wo der Datenschutz unter Umständen nicht schweizerischem Standard entspricht. Sowohl wir wie die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten von dir an (ausländische) Behörden weiterzuleiten.

14.3       Persönliche, schützenswerte Daten

Je nach gebuchten Leistungen kann es sein, dass wir besonders schützenswerte Personendaten erheben müssen. So kann aufgrund eines Verpflegungswunsches unter Umständen auf die Religionszugehörigkeit geschlossen werden. Solche Daten werden in der Regel an Leistungserbringer für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter Umständen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlichen Anordnungen staatlichen Stellen bekannt gegeben. Indem du uns solche Angaben machst, ermächtigst du uns ausdrücklich, dass wir diese Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden dürfen.

14.4       Informationen über unsere Angebote / Programme

Wir werden uns erlauben, dich in Zukunft über unsere Programme und Reisen zu informieren. Du hast jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst abzubestellen.

14.5       Durchsetzung von Rechten

Wir behalten uns das Recht vor, deine Daten an Behörden und Dritte zur Durchsetzung unserer berechtigten Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf eine Straftat.

14.6       Fragen zum Datenschutz

Wenn du Fragen zum Datenschutz hast, Einsicht in die bei uns gespeicherten Daten wünschst oder unseren Informationsdienst abbestellen möchtest, wende dich an fins-tours sa, Bodenacher 1L, 3047 Bremgarten b. Bern, Tel. 031 754 19 19, info@fins-tours.ch, www.fins-tours.ch.

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dir und fins-tours sa ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen fins-tours sa wird der ausschliessliche Gerichtsstand Bern, vereinbart.

Verantwortlicher Reiseveranstalter:

fins-tours sa

Bodenacher 1L

3037 Bremgarten b. Bern

Telefon: 031 754 19 19

 

 

Bremgarten bei Bern, April 2026

Service- und Reservationsgebühren

Unsere Ticketing- und Reservationsgebühren:

Flugticket, wenn nicht im Arrangementpreis inbegriffen: CHF 50.– / Ticket

Fährenbuchungen: CHF 50.– / Reservation

Bahnbuchungen: CHF 30.– / Reservation

Buchung von Autoreisezug in Deutschland: CHF 50.– / Reservation

Buchungen von einzelnen Leistungen wie Mietwagen, Ferienhaus, Hotel:

Grundgebühr: CHF 30.– / Reservation

Weitere Leistungen: CHF 10.– / Reservation

Gebühr max.: CHF 100.– / Auftrag

Unsere Servicegebühren

CHF 20.– / Auftrag bei 1 Person

CHF 30.– / Auftrag bei 2 Personen

CHF 40.– / Auftrag bei 3 Personen

CHF 50.– / Auftrag bei 4 Personen

CHF 60.– / Auftrag bei 5 Personen oder mehr

CHF 100.– / Auftrag bei Gruppen ab 10 Personen

Reiseversicherungen Info​

Reiseversicherungen geben dir Sicherheit vor und während deiner Reise.
Wir beraten dich gerne persönlich, welche Absicherung für deine Reise in den Norden sinnvoll ist.

Reisen und Ferien sollen zur Erholung dienen – Stress und Sorgen wollen wir zu Hause lassen. Schliesslich sollen die freien Tage in vollen Zügen genossen werden können. Nichtsdestotrotz kann es zu unvorhergesehenen Ereignissen, Pannen oder Unfällen kommen, so dass die Reise nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Über fins-tours sa kannst du verschiedene Versicherungsmodelle der Allianz Travel Reiseversicherung abschliessen.

Allianz Travel Schweiz (vormals Allianz Global Assistance und ELVIA) gehört zur Allianz Partners Gruppe, der weltweit führenden Anbietern von Reiseannullationsversicherungen sowie Reiseschutz- und Assistance-Leistungen. Die Allianz Partners Gruppe steht ihren Kunden rund um den Globus mit mehr als 22’600 Mitarbeitenden auf fünf Kontinenten sowie mit einem Netzwerk aus über 900’000 Spezialisten an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr zur Verfügung. Allianz Travel bietet Individualreisenden Versicherungen für Paare oder Familien sowie Assistance-Lösungen, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Jahresreiseversicherungen sind umfassende Pakete und bieten im Notfall sofortige Hilfe. Die jahrzehntelange Erfahrung mit Versicherungsschutz und Assistanceleistungen aus einer Hand gehört zu den Stärken des Unternehmens. Deshalb vertrauen unsere Kunden auf unsere Erfahrung und Soforthilfe.

Schweizer 24-Stunden-Notrufzentrale kompetent und freundlich. Telemedizinische Beratung und medizinische Assistance rund um die Uhr, weltweit bei Krankheit und Unfall. Annullierungskostenversicherung unbürokratisch und kundenorientiert. Unfall- und Pannenhilfe in der Schweiz und in ganz Europa. Reisegepäckversicherung inkl. Deckung für Kamera, Laptop und Sportausrüstung. Eine Reiseversicherung von Allianz Travel schützt Sie vor den Folgen ungeplanter Ereignisse und sorgt dafür, dass Sie Ihre Ferien unbeschwert geniessen können.

Manchmal kommt es leider vor, dass du eine Reise annullieren musst, oftmals sogar erst kurz vor Abreise. Oder du bist unterwegs und musst die Reise abbrechen, weil es dir nicht gut geht oder zuhause etwas passiert ist. Die Gründe können vielfältig sein und schnell treten sehr hohe Kosten auf, welche durch eine entsprechende Reiseversicherung aber grösstenteils gedeckt sind. Umso wichtiger ist es, einen verlässlichen Versicherungspartner an seiner Seite zu haben, der dich in solchen Ausnahmesituationen mit einem weltweiten und erstklassigen Assistance-Netzwerk während 24 Stunden entsprechend unterstützt.

Welche ist die passende Reiseversicherung für dich? Gerne beraten wir dich dahingehend genauer. Nachfolgend haben wir eine Übersicht über die wichtigsten Versicherungsmodelle erstellt.

Versicherung für eine Reise

Eine einmalige Reiseversicherung schützt Sie vor und während einer bestimmten Reise – überall und jederzeit. Für Einzelpersonen, Familien, Paare und Gruppen.

PDF – Secure Single Trip

Jahresreiseversicherung

Mit der Jahresreiseversicherung für Einzelpersonen, Familien und Paare sind Sie für alle Ihre Reisen inklusive spontanen Kurz- und Wochenend-Trips durchgehend versichert.

PDF – Secure Travel

Selbstbehalt-Versicherung

Der Mietfahrzeug-Selbstbehaltauschluss beinhaltet die Übernahme von Kosten, die aufgrund eines Schadens an dem von der versicherten Person gemieteten Fahrzeug entstehen und in Form des Selbstbehalts für Mietfahrzeuge in Rechnung gestellt werden.

PDF – Secure Rent